1. Der europäische Biber ist eine EU-weit “streng geschützte” Art, die dem Naturschutzrecht unterliegt.
2. Es bedarf grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung, um Bibern nachzustellen bzw. sie zu fangen!
(In Bayern bedarf es einer Genehmigung durch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise! Bitte erfragen Sie unbedingt die jeweiligen behördlichen Zuständigkeiten für Biber in den einzelnen Bundesländenr oder Ländern).
3. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Verwenden von im Internet etc. angebotenen
Drahtkastenfallen oder auch Schlagfallen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verboten ist!